Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bildungsinstitut Tech Evolution GmbH (BTE)

für Privat- und Firmenkunden

 

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Weiterbildungen für Privat- und Firmenkunden (nicht nach SGB II/III öffentlich gefördert).

(2) Weiterbildungen sind alle Umschulungen und sonstigen beruflichen Qualifizierungen, sowohl im realen als auch im virtuellen Raum.

(3) Privatkunden sind alle natürlichen Personen, die als Vertragspartner selbst an einer Weiterbildung teilnehmen, die weder zu gewerblichen Zwecken erfolgt noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.

(4) Firmenkunden sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie sonstige Unternehmen, die als Vertragspartner zu Gunsten einzelner oder mehrerer Mitarbeiter/innen und/oder Organisationsmitglieder Weiterbildungen vereinbaren.

(5) Offene Schulungen sind Weiterbildungen mit einem bestimmten Inhalt, die von verschiedenen Kunden gebucht und gleichzeitig absolviert werden können.

(6) Firmenschulungen sind Weiterbildungen, die individuell für einen Firmenkunden gestaltet und ausschließlich von dessen Mitarbeitern/-innen bzw. Organmitgliedern besucht werden.

2 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Weiterbildung muss schriftlich oder in Textform erfolgen und in gleicher Weise bestätigt werden. Sie wird erst mit der wirksamen Bestätigung verbindlich.

3 Entgelt

(1) Das vereinbarte Entgelt ist nach Rechnungsstellung innerhalb eines Zeitraums von einer Woche, spätestens jedoch bis 5 Werktage vor dem Beginn der Weiterbildung in voller Höhe und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

(2) Die Zahlung hat bargeldlos durch Überweisung auf nachfolgenden Geschäftskonto der BTE GmbH zu erfolgen:

Kreissparkasse Heilbronn
IBAN DE57 6205 0000 0000 6587 99
BIC HEISDE66XXX

(3) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto maßgeblich.

4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

(1) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung der BTE GmbH nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, diese von der BTE GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ebenfalls nur zulässig, sofern und soweit der Anspruch des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder unstreitig ist.

(3) Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten durch den Vertragspartner, aus Gründen, die von der BTE GmbH nicht zu vertreten sind, ein Wechsel des Dozenten oder zulässige Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Minderung des geschuldeten Entgelts. Erstattungsanspruch bei Unzulänglichkeiten besteht nur dann, wenn diese beim Vertragspartner unmittelbar angezeigt wurden und eine Nachbesserung nicht erfolgt ist.

5 Leistungen der BTE GmbH

(1) Die vertraglich vereinbarte Leistung der BTE GmbH beinhaltet folgende Tätigkeiten:

  • Unterrichtung der in der Beschreibung der Weiterbildung angegebenen Inhalte durch qualifizierte Trainer
  • Bereitstellung der notwendigen Hardware für Schulungen an den Standorten der BTE GmbH bzw. soweit vertraglich gesondert vereinbart
  • Bereitstellung der erforderlichen Software
  • Gestellung von Weiterbildungsunterlagen und sonstiger Lern- und Hilfsmittel, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung sowie einer etwaigen Abschlussprüfung erforderlich sind.
  • Ausstellung eines Zertifikates über einen Abschluss der Weiterbildung bzw. einer Teilnahmebescheinigung.

(2) Weiterbildungen, die geregelten Prüfungsordnungen von den jeweils zuständigen Institutionen folgen, richten sich nach den Vorgaben der Prüfungsordnung und sofern vorhanden des Ausbildungsrahmenplans.

6 Pflichten des Vertragspartners

(1) Privatkunden sind verpflichtet,

die Regeln der BTE GmbH für das Verhalten in der Virtuellen Online Unterricht sowie die Nutzung von Weiterbildungs-/Trainingsunterlagen, Software, Internet, IT und Kommunikation zu beachten;

  • Dritten keinen Zugang zu den virtuellen Unterlagen und Zugänge zu den Standorten der BTE GmbH zu ermöglichen. Eine Vertretung des Teilnehmenden durch Dritte bzw. eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Teilnehmenden ist unzulässig.
  • Ausbildungsnachweise sowie sonstige Dokumentationen, die von externen Stellen gefordert werden und Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung sind, ordnungsgemäß zu führen,
  • die gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, sofern die Teilnahme an einem Standort der BTE GmbH erfolgt.

(2) Firmenkunden sind dazu verpflichtet, der BTE GmbH die Namen der von ihnen angemeldeten Teilnehmenden vor dem Beginn einer Weiterbildung in Textform mitzuteilen und diese in einer dem Abs. 1 entsprechenden Weise zu verpflichten.

(3) Erfolgt die Teilnahme am Wohnort eines Teilnehmenden bzw. in den Geschäftsräumen eines Firmenkunden oder an einem anderen Ort außerhalb der BTE-Standorte, so ist es Sache des Vertragspartners, für die notwendige Hardware sowie einen jederzeit funktionstüchtigen Internetanschluss nach Maßgabe der bei Vertragsschluss von der BTE GmbH bekanntgegebenen Daten und Parameter zu sorgen.

7 Widerruf, Storno, Kündigung

(1) Im Falle einer Online-Buchung haben Privatkunden das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines wirksamen Rücktritts entsteht keine Kostenpflicht des Teilnehmenden, soweit die gebuchte Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Nähere Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht können online unter http://www.abgerufen werden.

(2) Stornierungen oder Umbuchungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind bis spätestens 15 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin kostenfrei. Erfolgt die Umbuchung oder Stornierung bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin, so wird dem Vertragspartner eine Administrationspauschale in Rechnung gestellt, deren Höhe 75% des vereinbarten Entgelts für offene Schulungen sowie 50 % des vereinbarten Entgelts für Firmenschulungen beträgt. Erfolgt eine Stornierung bzw. eine Umbuchung weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Starttermin, so ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Gestellung eines Ersatzteilnehmenden bleibt kostenfrei möglich.

(3) Die BTE GmbH kann bis zum Beginn der Weiterbildung von einem Vertrag über die Teilnahme an einer offenen Schulung zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl je nach Maßnahme nicht erreicht ist oder die Weiterbildung aus anderen Gründen, die von ihr nicht vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(4) Die BTE GmbH kann von einem Vertrag über eine Firmenschulung bis spätestens fünfzehn Tage vor dem vereinbarten Starttermin ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt bis zum vereinbarten Starttermin möglich, wenn die Schulung aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(5) Länger laufende Verträge können von dem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Schluss des dritten Monats seit Weiterbildungsbeginn, sodann jeweils zum Schluss weiterer drei Monate, gekündigt werden. Sofern es sich um eine Weiterbildung in Abschnitten handelt, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich.

(6) Die Vertragspartner haben zudem das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn die BTE GmbH die Weiterbildung verschiebt. Die Kündigung muss in dem Fall innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Mitteilung über die Terminverschiebung erfolgen. Sie ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmende die Weiterbildung trotz Kenntnis von der Terminverschiebung beginnt und/oder fortsetzt. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners wegen der Verschiebung des Termins einer Weiterbildung ist ausgeschlossen.

(7) Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

8 Lizenz- und Urheberrechte

(1) Die von der BTE GmbH gestellte Software darf weder kopiert und/oder an Dritte überlassen noch zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Sofern die Software für die Durchführung einer vereinbarten Weiterbildung auf Hardware des Vertragspartners und/oder eines Teilnehmenden gespeichert wird, ist sie nach dem Ende der Weiterbildung unverzüglich zu löschen.

(2) Weiterbildungsunterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen während der Weiterbildung ohne Einwilligung der BTE GmbH, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt oder öffentlich wiedergegeben noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwendet werden. Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Weiterbildung zu beachten.

9 Datenschutz

(1) Die BTE GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Vertragspartnern und Teilnehmenden nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) und f) EU-DSGVO. Sie erhebt und verarbeitet nur die personenbezogenen Daten, die ihr von dem Vertragspartner und/oder dem Teilnehmenden mitgeteilt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und ist Voraussetzung für die Durchführung des Weiterbildungsvertrages.

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt ohne weitergehende Einwilligung nur, sofern und soweit dies für die Vertragsbegründung und/oder -abwicklung bzw. zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

(3) Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, z.B. an die für die Abnahme einer Prüfung zuständige berufsständische Kammer oder den Arbeitgeber des Teilnehmenden erfolgt nur, sofern und soweit diese im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder wir gesetzlich zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind.

(4) Nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages werden personenbezogene Daten des Vertragspartners und/oder seiner Mitarbeiter/innen sowie Teilnehmenden weiterhin gespeichert, sofern, soweit und solange dies zur Erfüllung gesetzlicher bzw. behördlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Im Übrigen werden die Daten umgehend gelöscht.

(5) Jeder Teilnehmende hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche persönlichen Daten über ihn/sie gespeichert sind, und ggf. deren Berichtigung und/oder Löschung zu verlangen. Darüber hat jeder Teilnehmende das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsblatt, „Informationen zum Datenschutz“ das jedem Teilnehmenden vor Beginn einer Weiterbildung ausgehändigt wird.

(6) Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist der Bildungsinstitut Tech Evolution GmbH, Salzstrasse 185/1, 74076 Heilbronn. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten oder zum Datenschutz im Allgemeinen sowie im Falle einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Herrn Darius Kaler, Telefon +49176 85941376, E-Mail: info@kaler-law.de.

10 Haftung

(1) Die BTE GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ferner haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner/der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung der BTE GmbH auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für erteilten Rat, oder für den Fall, dass die Weiterbildung nicht durch-geführt wird bzw. der Starttermin nach Vertragsabschluss aus organisatorischen Gründen verschoben werden muss z.B. wegen Krankheit des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl sowie durch von der BTE GmbH nicht zu vertretene sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt. Die BTE GmbH kann in diesem Fall nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

(3) Die BTE GmbH hat alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(4) Die BTE GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Sphäre Dritten, z.B. eines Softwareproviders, Netzbetreibers oder Energieversorgungsunternehmens etc., stammen, sowie für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmenden.

11 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der BTE GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

(2) Der nationale wie internationale Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an die BTE GmbH ist Heilbronn (Deutschland), sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

12 Schriftform

Vertragliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen, sowie sonstige Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

13 Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

14 Schlichtungsverfahren

Die BTE GmbH ist zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt nicht

Informationen

Unternehmensort

BTE – Bildungsinstitut
Tech Evolution GmbH
Salzstraße 185 / 1
74076 Heilbronn

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