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Förderungen der Weiterbildung

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz – bildet die Grundlage für umfassende Förderungen für die Weiterbildung für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU) fördert Weiterbildungen für Beschäftigte, um u.a. den Anforderungen des digitalen Wandels und veränderten Arbeitsbedingungen gerecht zu werden.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigen, deren  Qualifikationen und Kompetenzen regelmäßig erweitert werden sollen. Mitarbeiterbindungen sowie Mitarbeiterentwicklungen sollen gestärkt werden.

Die staatliche Förderung für berufsbegleitende Weiterbildung wird damit ausgeweitet:

Für Weiterbildungen, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen, kann ein Teil der Kosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen: Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung.
  • Beschäftigte: Arbeitnehmer in allen Branchen, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße.

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungen, die über die aktuellen Tätigkeiten hinausgehen.
  • Anpassungsqualifizierungen, insbesondere für Berufe, die durch Digitalisierung, Automatisierung oder Strukturwandel betroffen sind.

Förderhöhe

Informationen der Arbeitsagentur

Kernziele des Qualifizierungschancengesetzes (QCG):
  • Förderung der Weiterbildung Das Hauptziel ist die Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten, insbesondere in Zeiten des Wandels in der Arbeitswelt (z.B. Digitalisierung, demografischer Wandel).
  • Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit Das Gesetz soll Arbeitnehmer*innen dabei unterstützen, ihre Kompetenzen zu erhalten und auszubauen, um langfristig im Arbeitsmarkt bestehen zu können.
  • Unterstützung von Unternehmen Unternehmen werden finanziell gefördert, um ihre Belegschaft weiterzubilden und somit wettbewerbsfähig zu bleiben.
  • Strukturwandel begleiten Das QCG soll den Wandel in bestimmten Branchen und Berufen begleiten und Arbeitnehmer*innen bei der Anpassung an neue Anforderungen helfen.
  • Schließung von Qualifikationslücken Das Gesetz zielt darauf ab, bestehende Qualifikationsdefizite zu beheben und somit die Arbeitskräfte fit für die Anforderungen des Marktes zu machen.
  • Förderung von Weiterbildungskosten:
    • Das QCG übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, die für die berufliche Entwicklung relevant sind.
    • Die förderfähigen Maßnahmen müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.
    • Die geförderten Weiterbildungen können von Seminaren, Workshops, Lehrgängen bis hin zu Umschulungen reichen.
  • Lohnkostenzuschüsse:
    • Für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme können Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss erhalten.
    • Dieser Zuschuss soll den Verdienstausfall der Arbeitnehmer*innen während der Weiterbildung kompensieren.
    • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße und den spezifischen Umständen.
  • Förderung von Geringqualifizierten:
    • Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen.
    • Für diese Gruppen gibt es oft höhere Förderquoten und erleichterte Zugangsbedingungen.
  • Förderung von Transformationsprozessen:
    • Das QCG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Transformationsprojekten, die mit der Weiterbildung der Belegschaft einhergehen.
    • Beispiele Digitalisierung, Automatisierung, Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen.
  • Förderung von Branchenstrukturen:
    • Bestimmte Branchen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind, werden gezielt gefördert.
    • Hier werden oft auch branchenspezifische Weiterbildungsprojekte unterstützt.

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  • Förderung von Weiterbildungskosten:
    • Das QCG übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, die für die berufliche Entwicklung relevant sind.
    • Die förderfähigen Maßnahmen müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.
    • Die geförderten Weiterbildungen können von Seminaren, Workshops, Lehrgängen bis hin zu Umschulungen reichen.
  • Verlängerung und Ausweitung des QCG Das Gesetz wurde bereits mehrfach verlängert und in Teilen angepasst, um die Wirksamkeit der Förderung zu erhöhen. Aktuell ist es bis Ende 2028 geplant.
  • Flexibilisierung der Förderbedingungen In den letzten Jahren wurden die Förderbedingungen flexibler gestaltet, um mehr Unternehmen den Zugang zu ermöglichen und die Nutzung der Fördermittel zu erleichtern.
  • Digitalisierung der Antragsverfahren Viele Arbeitsagenturen und Jobcenter digitalisieren ihre Antragsverfahren, um den Prozess zu beschleunigen und vereinfachen.
  • Fokus auf Nachhaltigkeit Es gibt eine wachsende Tendenz, Weiterbildungen in Bereichen wie erneuerbare Energien und nachhaltiges Wirtschaften verstärkt zu fördern.
  • Verstärkte Zusammenarbeit mit Bildungsträgern Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Weiterbildungsträgern wird verstärkt gefördert, um passgenaue Weiterbildungsangebote zu entwickeln.
  • Bedarfsanalyse Unternehmen sollten eine genaue Bedarfsanalyse durchführen, um die Weiterbildungsbedürfnisse ihrer Mitarbeiter*innen zu identifizieren.
  • Auswahl geeigneter WeiterbildungsmaßnahmenEs ist wichtig, Weiterbildungsangebote auszuwählen, die den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen.
  • Antragsstellung Die Antragsstellung ist an bestimmte Formalien gebunden. Unternehmen sollten sich daher gut informieren oder professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
  • Dokumentation Die Dokumentation aller Weiterbildungsmaßnahmen ist unerlässlich für den Erhalt der Fördermittel.
  • Einbindung der Mitarbeiter*innen Die Einbindung der Mitarbeiter*innen in den Weiterbildungsprozess ist wichtig für den Erfolg der Maßnahmen.
  • Qualitätssicherung Achten Sie auf die Qualität der Weiterbildungsträger und deren Angebote.
  • Bundesagentur für Arbeit (BA)Die BA ist die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum QCG und die Bewilligung der Fördermittel.
  • Jobcenter Die Jobcenter sind ebenfalls zuständig für die Beratung und Bewilligung von Förderanträgen.
  • Weiterbildungsträger Die Auswahl des passenden Weiterbildungsträgers ist entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen.
  • Beratungsstellen Es gibt Beratungsstellen, die Unternehmen und Arbeitnehmer*innen bei der Beantragung und Umsetzung der Fördermaßnahmen unterstützen.
  • Die konkreten Förderbedingungen und -höhen können sich je nach Bundesland und Region unterscheiden.
  • Es ist empfehlenswert, sich vor der Beantragung von Fördermitteln ausführlich beraten zu lassen.
  • Das QCG ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungsfähigkeit in Deutschland.

Zusammenfassung
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein vielseitiges Instrument zur Förderung von Weiterbildung und zur Begleitung des Strukturwandels in der Arbeitswelt. Aktuell ist es bis Ende 2028 verlängert und wird stetig an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Unternehmen sollten die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen, um ihre Mitarbeiter*innen weiterzubilden und somit ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

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