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Für Beschäftigte & Unternehmen

Das Qualifizierungs­chancengesetz im Detail.

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es der Agentur für Arbeit, Weiterbildungen von Beschäftigten unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße finanziell zu unterstützen — solange sich die Anforderungen im Beruf spürbar verändern.

Was ist das?

Weiterbildung fördern, bevor der Engpass entsteht.

Anders als der Bildungsgutschein setzt das Qualifizierungschancengesetz nicht bei Arbeitslosigkeit an, sondern schon währenddessen: Betriebe und Beschäftigte in der Gastronomie können sich gemeinsam weiterentwickeln, während das Arbeitsverhältnis besteht — mit finanzieller Beteiligung der Agentur für Arbeit.

Lehrgangskosten

Anteilige bis vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten, gestaffelt u. a. nach Betriebsgröße.

Arbeitsentgeltzuschuss

Zuschuss zum weitergezahlten Gehalt während der Freistellung für die Weiterbildung — je nach Betriebsgröße.

Unabhängig von der Betriebsgröße

Kleine Küchenteams profitieren in der Regel von einer höheren Förderquote als große Betriebe — gefördert wird aber grundsätzlich jede Größe.

Voraussetzungen

Wann eine Förderung infrage kommt.

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen oder Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Er legt fest, welche Maßnahme, in welchem Zeitraum und bei welchem Bildungsträger gefördert wird.

Veränderte Anforderungen im Beruf

Kosten der Maßnahme beim Etwa durch neue Standards, Digitalisierung im Service oder den Wechsel in eine anspruchsvollere Rolle in Küche oder Betrieb.

Weiterbildung über die reine Einarbeitung hinaus

Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und außerhalb einer kurzen betrieblichen Anlernphase stattfinden.

Zugelassene Maßnahme

Die Weiterbildung muss bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden — bei uns durchgängig gegeben.

Die genaue Förderquote für Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss hängt von der Betriebsgröße und der individuellen Situation ab und wird verbindlich von der zuständigen Agentur für Arbeit festgelegt. Wir klären die aktuellen Sätze gemeinsam im Beratungsgespräch.

Ablauf

Von der Idee im Betrieb bis zum Förderbescheid.

Der Antrag läuft über den Arbeitgeber, in enger Abstimmung mit der beschäftigten Person und der Agentur für Arbeit.

01

Bedarf im Betrieb erkennen

Geschäftsführung und Team identifizieren, wo Weiterbildung den größten Unterschied macht — z. B. bei Aufstieg oder neuen Aufgabenbereichen.

02

Beratung bei uns

Wir stellen passende Teilqualifikationen oder Weiterbildungsformate vor und bereiten die Unterlagen für den Förderantrag vor.

03

Antrag bei der Agentur für Arbeit

Der Arbeitgeber stellt vor Beginn der Maßnahme den Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz.

04

Bewilligung & Anmeldung

Nach Bewilligung erfolgt die Anmeldung zur Weiterbildung bei uns — Kosten- und Entgeltzuschuss laufen direkt mit der Agentur.

05

Weiterbildung berufsbegleitend

Die Qualifizierung findet parallel zur Beschäftigung statt, abgestimmt auf Schicht- und Betriebsabläufe.

06

Abschluss & neue Rolle im Betrieb

Mit Zertifikat oder IHK-Abschluss übernimmt die Fachkraft die neue oder erweiterte Rolle im Unternehmen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Nein. Gefördert werden Betriebe jeder Größe — kleine und mittlere Betriebe erhalten in der Regel sogar eine höhere Förderquote als große Unternehmen.

Sie sollte auf veränderte oder zusätzliche Anforderungen im Betrieb einzahlen — von der Küche über den Service bis in Führungsaufgaben ist das im Gastgewerbe meist gut zu begründen.

Formal der Arbeitgeber. Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen, damit der Antrag reibungslos bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden kann.

Ja, unsere Teilqualifikationen sind so konzipiert, dass sie sich mit Schichtplänen im Gastgewerbe kombinieren lassen.

Fördermöglichkeiten für den Betrieb klären.

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